Abfall und Müll entsorgen
Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.
Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Konkrete Informationen für Karlsruhe und Informationsblätter finden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/abfall. Gerne sendet Ihnen das Amt für Abfallwirtschaft die Informationsmaterialien auch postalisch zu. Wenden Sie sich hierfür bitte über die Behördennummer 115 an das Amt für Abfallwirtschaft.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
"Weiße Ware" - Elektrische Haushaltsgroßgeräte-Auftragsannahme (Onlinedienst für Privatpersonen)
Entsorgungstermine der Stadt Karlsruhe
Antrag auf Bildung einer Behältergemeinschaft
Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden.
Antrag zur Befreiung von der Papiertonne (Onlinedienst)
Auftragsannahme für elektrische Haushaltsgroßgeräte (Online-Dienst)
Dieser Service gilt nur für Haushaltsgroßgeräte ("Weiße Ware"). Hierzu zählen Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Herde, Waschmaschinen, Backöfen sowie Radiatoren und mobile Klimageräte.
Bestellung / Änderung /Abbestellung von Bio-, Papier-, Restmüll- und Wertstofftonnen (Onlinedienst)
Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Abfrage der Sperrmüll-Termine in Ihrer Straße und Terminvereinbarung "Sperrmüll auf Abruf"
Zuständige Stelle
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (zum Beispiel Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Kosten
Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle.
Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.
Rechtsbehelf
Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
28.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe