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Bürgerservice Karlsruhe

Studienplatz - Beurlaubung beantragen

Sie möchten sich vom Studium beurlauben lassen? Dazu benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hochschule.

Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH

Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hochschule Aalen

Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt

Hochschule Biberach

Hochschule der Medien Stuttgart

Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hochschule für Musik Karlsruhe

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Hochschule für Technik Stuttgart

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen

Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Hochschule Mannheim

Hochschule Offenburg

Hochschule Pforzheim

Hochschule Ravensburg-Weingarten

Hochschule Reutlingen

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Pädagogische Hochschule Freiburg

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Pädagogische Hochschule Weingarten

Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe

Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Technische Hochschule Ulm

Universität Freiburg

Universität Heidelberg

Universität Hohenheim

Universität Konstanz

Universität Mannheim

Universität Stuttgart

Universität Tübingen

Universität Ulm

Für das Urlaubssemester erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie für die Dauer des Urlaubssemesters als Studierender. Dies gilt nicht, wenn Sie in dieser Zeit einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen.

Für die Dauer des Urlaubssemesters erhalten Sie keine finanziellen Förderungen wie BAföG oder Bildungskredite.

Überprüfen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Kindergeldstelle, ob Sie als Studierender auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben.

Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:

  • Auslandsstudium
  • Krankheit
  • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner oder Ehepartnerin, Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte ersten Grades)
  • Schwangerschaft, Kindererziehung
  • zu verbüßende Freiheitsstrafe
  • Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.

Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.

Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder sie stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.

Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit

Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.

Angaben dazu finden Sie in den Formularen der jeweiligen Hochschule.

keine

je nach Hochschule unterschiedlich

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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