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Bürgerservice Karlsruhe

Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.

Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.

Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH

Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hochschule Aalen

Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt

Hochschule Biberach

Hochschule der Medien Stuttgart

Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hochschule für Musik Karlsruhe

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Hochschule für Technik Stuttgart

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen

Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Hochschule Mannheim - Zahlstelle - LOK Meldungen [Hochschule Mannheim]

Hochschule Offenburg

Hochschule Pforzheim

Hochschule Ravensburg-Weingarten

Hochschule Reutlingen

Pädagogische Hochschule Freiburg

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Pädagogische Hochschule Weingarten

Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe

Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Technische Hochschule Ulm

Universität Freiburg

Universität Heidelberg

Universität Hohenheim

Universität Konstanz

Universität Mannheim

Universität Stuttgart

Universität Tübingen

Universität Ulm

Keine

Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.

Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.

Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.

Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.

Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:

  • Zulassungsbescheid
  • ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
  • wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
  • falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
    • Verwaltungskostenbeitrag
    • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
    • Studentenwerksbeitrag
      Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
  • zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich

Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00

keine

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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