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Bürgerservice Karlsruhe

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) beantragen

Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis dafür, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Das Negativattest kann über das Formular beantragt werden. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

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Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse

Sozial- und Jugendbehörde, Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse

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keine

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Sie sind und waren nicht mit dem Kindsvater verheiratet. Außerdem darf keine gemeinsame Sorgeerklärung von dem Vater und Ihnen vorliegen.

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Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie dieses digital ein.

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Es gibt keine Fristen

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keine

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keine

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keine

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Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • §58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

 

 

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 12. Dezember 2024 freigegeben.

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