Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) beantragen
Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis dafür, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Das Negativattest kann über das Formular beantragt werden. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Zuständige Stelle
Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse
Sozial- und Jugendbehörde, Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Sie sind und waren nicht mit dem Kindsvater verheiratet. Außerdem darf keine gemeinsame Sorgeerklärung von dem Vater und Ihnen vorliegen.
Verfahrensablauf
Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie dieses digital ein.
Fristen
Es gibt keine Fristen
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 12. Dezember 2024 freigegeben.