Besteuert wird das Halten eines Hundes. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 132,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.
Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie anmelden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Sie halten einen Hund.
Anmeldungen können online vorgenommen werden. Das Anmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Eine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer kann über das SEPA-Basislastschriftmandat erteilet werden. Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden.
Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter muss den Hund mit der sichtbar befestigten Marke versehen. Bei Verlust der Marke ist unverzüglich Ersatz bei der Abteilung "Kommunale Steuer" der Stadt Karlsruhe anzufordern, entweder schriftlich oder per Online-Formular.
Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.
Dem Anmeldeformular müssen keine Anlagen hinzugefügt werden.
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde):
Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Keiner.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 18. Juli 2023.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 01. Januar 2024 freigegeben.