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Bürgerservice Karlsruhe

Schuldnerberatung nutzen

Die Schuldnerberatung berät Personen bei ihrem Weg aus der Überschuldung und bei Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie hilft auch bei Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zum Schutz vor Zwangsvollstreckungen. Außerdem kann sie Bescheinigungen über ein P-Konto ausstellen, das das Geld der beratenen Person bis zu einem gewissen Betrag vor Pfändungen schützt.

Bei Mietschulden gibt es die Möglichkeit, von der Fachstelle Wohnungssicherung-Prävention Unterstützung für die Rückzahlung auf Darlehensbasis zu erhalten.

Für Schulden bei Energiekosten kann die Übernahme der Kosten durch den Sozialleistungsträger geprüft werden.

Bei Schulden aus Geldstrafen, die zu einer Haftstrafe führen könnten, gibt es Beratungsangebote durch die Straffälligenhilfe in der Karlstrasse, Tel.: 0721/183660.

Die Caritas hilft allen, die Schulden haben, außer bei Schulden aus Selbstständigkeit und Immobilien.

Die städtische Schuldnerberatung hilft Leuten, die Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung vom Sozialamt und Leistungen nach dem AsylbLG durch die Stadt Karlsruhe sind. Außerdem berät sie Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder bereits wohnungs- oder obdachlos sind, und Beschäftigte der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften (unabhängig vom Wohnort).

Sie berät nicht bei Schulden aus Selbstständigkeit, kann aber bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens unterstützen, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht möglich ist. Sie berät außerdem nicht bei Umschuldungen von Immobilienfinanzierungen.

Unternehmer/Handwerksbetriebe sollten sich an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, den Hotel -und Gaststättenverband oder den Einzelhandelsverband wenden.

Für Einwohner der Stadt Karlsruhe gibt es zwei Stellen für Schuldnerberatung: die Caritas und die Schuldnerberatung der Sozial und Jugendbehörde (Sozialamt). Für Einwohner des Landkreises Karlsruhe gibt es dort auch eine Beratungsstelle.

Termine werden über das Sekretariat vereinbart.

In einem persönlichen Gespräch wird die Situation besprochen und es werden Vorschläge gemacht, wie die nächsten Schritte aussehen könnten.

Die Schuldnerberatung hilft auch dabei, Anträge für ein Insolvenzverfahren auszufüllen.

Vor einem solchen Verfahren muss ein Versuch gemacht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Der Einigungsversuch wird von Anwälten durchgeführt. Deshalb ist es notwendig, vorher einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Die Schuldnerberatung arbeitet vernetzt und kann an Anwälte vermitteln.

Es ist besser, bei finanziellen Problemen frühzeitig Kontakt zur Schuldnerberatung aufzunehmen.

Beim Beratungsgespräch werden Nachweise über das Einkommen und die offenen Schulden benötigt.

Wenn es um einen Insolvenzantrag geht, sollten auch Leistungsbescheide, Gehaltsnachweise, Fahrzeugpapiere, Sparbücher, Unterlagen zu Lebensversicherungen, Grundbuchauszüge, Mietverträge und Nachweise über Unterhaltszahlungen (letzteres nur bei Barunterhaltspflicht) mitgebracht werden.

Die Beratung ist kostenlos.

Für ein Verbraucherinsolvenzverfahren über einen Anwalt kann trotz Beratungshilfeschein eine Gebühr von 19 Euro anfallen.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren kann Prozesskostenstundung beantragt werden. Wird dem Antrag zugestimmt, erhält der Insolvenzverwalter sein Geld vom Staat. Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung kann auf Antrag vom Schuldner weitere Stundung der Verfahrenskosten durch das Insolvenzgericht erfolgen.

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17. April 2024 freigegeben.

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