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Bürgerservice Karlsruhe

KulturPass für Jugendliche

Alle jungen Menschen, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern, haben die Möglichkeit, am KulturPass-Programm teilzunehmen. Dieses enthält ein Budget von 100 Euro pro Person, das von den jungen Erwachsenen deutschlandweit nach Belieben für den Besuch von Kultureinrichtungen oder etwa den Kauf von Büchern, Musikinstrumenten oder Tonträgern verwendet werden kann.

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung, um das kulturelle Interesse Jugendlicher zu fördern, sowie Kultureinrichtungen im Nachgang der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Budget wird jeweils am Tag des 18. Geburtstages freigeschalten und lässt sich dann frei nutzen.

Sollte ein Restguthaben am Ende des Jahres übrig bleiben, kann dieses auch im folgenden Jahr noch eingelöst werden.

Die Stadt Karlsruhe bietet lediglich die Möglichkeit, über die Terminals auch ohne Smartphone am KulturPass teilzunehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Berechtigt zur Nutzung des KulturPasses sind alle jungen Menschen, die 2024 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2006) und in Deutschland wohnhaft sind.

Für die Registrierung wird entweder

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige),
  • die eID-Karte (für EU-Bürgerinnen und -Bürger) oder
  • der elektronische Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland)

benötigt.

Informationen zum Personalausweis: https://www.personalausweisportal.de

Der Zugang zum KulturPass erfolgt über die Website (https://www.kulturpass.de/jugendliche) oder die zugehörige KulturPass-App.

Nach erstmaliger Registrierung in der App lässt sich das verfügbare Budget über die App oder Website des KulturPasses einlösen, sobald der 18. Geburtstag erreicht wurde.

Über die bereitgestellten Terminals in den Bürgerbüros bietet die Stadt Karlsruhe zudem die Möglichkeit, auch auf diesem Wege am KulturPass-Programm teilzunehmen.

keine

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Website: https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass

Anbieter, die mit ihren kulturellen Angeboten teilnehmen wollen und sich dafür registrieren möchten, finden weitere Informationen auf: https://www.kulturpass.de/anbietende

Die Bestimmungen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Februar 2024 freigegeben.

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