Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz beantragen
Als Opferrente nach dem StrRehaG bezeichnet man umgangssprachlich die monatliche Zuwendung für Opfer einer politischen Haft in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone beziehungweise der DDR.
Hinweise
Weitere Informationen bekommen Sie über unsere Kolleginnen und Kollegen unter: opferrente@sjb.karlsruhe.de
Voraussetzungen
Berechtigte nach § 17 Absatz 1 StrafRehaG, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben.
Der aktuelle Wohnort ist im Stadt- oder Landkreis Karlsruhe.
Verfahrensablauf
Wenn Ihnen die Haftbescheinigung und der Rehabilitierungsbeschluss vorliegt, können Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz stellen.
Fristen
Informationen dazu können Sie von unseren Kolleginnen und Kollegen (opferrente@sjb.karlsruhe.de) erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Informationen dazu können Sie von unseren Kolleginnen und Kollegen (opferrente@sjb.karlsruhe.de) erhalten.
Kosten
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Rechtsbehelf
Entnehmen Sie bitte Ihrem Leistungsbescheid.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 06.04.2023 freigegeben.