Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses
Das Formular wird ausgefüllt und unterschrieben und muss persönlich abgegeben werden.
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
In Karlsruhe: Standesamt Karlsruhe-Stadt für alle Karlsruher Standesamtsbezirke.
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
keine
30,00 Euro
keine
-
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 09.03.2023 freigegeben.