Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses
Das Formular wird ausgefüllt und unterschrieben und muss persönlich abgegeben werden.
Zuständige Stelle
Standesamt Karlsruhe Stadt: Geburten, Sterbefälle, besondere Beurkundungen
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
In Karlsruhe ist für die Ausstellung eines Leichenpasses das Standesamt Karlsruhe-Stadt für alle Karlsruher Standesamtsbezirke zuständig.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
35,00 Euro
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
Freigabevermerk
04.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe