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Bürgerservice Karlsruhe

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Hund abmelden

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Hund abmelden (Papierformular) (PDF)

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Kommunale Steuern

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

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Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

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Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

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  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

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in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

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Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Seit dem 01.01.2026 hat Karlsruhe keine Hundesteuermarke mehr.

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Widerspruch

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Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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