Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
Die Stadt Karlsruhe nimmt alle Leistungen und Aufgaben der Kindertagespflege nach § 2 SGB VIII als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist beim zuständigen Jugendamt, Fachdienst Kindertagespflege, zu beantragen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Fachdienst Kindertagespflege, welche Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Kindertagespflege für eine Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe erfüllt werden müssen.
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson umfasst 300 Unterrichtseinheiten und wird in der Stadt Karlsruhe binnen eines Jahres absolviert. Nach Durchführung von 50 Unterrichtseinheiten ist die Aufnahme von Tagespflegekindern möglich, während der Qualifizierungskurs tätigkeitsbegleitend fortgeführt wird. Für Fachkräfte nach § 7 KiTaG besteht die Möglichkeit einer verkürzten Qualifizierung von 50 Unterrichtseinheiten.
Erkundigen Sie sich direkt beim Fachdienst Kindertagespflege, welche Unterlagen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erforderlich sind.
Der Besuch des Qualifizierungskurses beim Fachdienst Kindertagespflege ist für Sie kostenfrei.
Nähere Informationen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in der Stadt Karlsruhe finden Sie unter der Homepage der Stadt Karlsruhe.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 05. Februar 2025 freigegeben.