Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.
Die Ehe wurde durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt oder bei einem Notar beglaubigen lassen.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Ist dieses Standesamt nicht gleichzeitig für die Führung des Eheregisters zuständig, leitet es Ihre Erklärung an folgende Stellen weiter:
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Zusätzlich zur kostenlosen Bescheinigung über die Namensänderung können Sie als Nachweis Ihres neuen Nachnamens folgende kostenpflichtige Dokumente beantragen:
Keine.
Keine.
Keinen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 20.07.2022 freigegeben.