Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Die Erlaubnis wird für die jeweilige Beförderungsart erteilt. Eine bestehende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann um weitere Beförderungsarten erweitert werden.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung zur Fahrgastbeförderung (Onlineantrag mit Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
Führerscheinstelle ist,
Der Antrag kann schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. . Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
keine
Sie können den Nachweis erbringen durch:
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist also die Form und die Frist, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
08.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg