Bitte beachten Sie:
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Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird die EU Richtlinie 2018 / 645 in nationales Recht umgesetzt.
Zum 23. Mai 2021 wurde bundesweit als Nachweis der bestehenden Qualifikation als Berufskraftfahrer der Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ab.
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung dieser Karte erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin.
Nach der Herstellung der Karte bekommen Sie diese automatisch von der Bundesdruckerei GmbH zugeschickt.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie eine neue Karte.
Achtung: Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur beantragt werden, wenn Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C/CE oder D/DE noch gültig ist oder für diese eine Verlängerung separat beantragt wurde.
Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Sie müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular wird Ihnen zum Download unter der Rubrik "Formular" zur Verfügung gestellt.
Expressverfahren: Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf die neue Karte verkürzt sich dadurch. Bitte an den schriftlichen Antrag einen entsprechenden Hinweiszettel anheften - "Bitte um Expressverfahren".
Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Berufskraftfahrer-Qualifikation.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Qualifikation nahtlos um fünf Jahre verlängert.
Keine.
Hinweis: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE fallen die Kosten separat an und sind hierbei nicht enthalten.
Keine.
Keinen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19.05.2021 freigegeben.