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Bürgerservice Karlsruhe

Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

Amtsgericht Mannheim

keine

keine

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

keine

keine

Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.

kein

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

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