Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
"Weiße Ware" - Elektrische Haushaltsgroßgeräte-Auftragsannahme (Onlinedienst für Privatpersonen)
Entsorgungstermine der Stadt Karlsruhe
Antrag auf Bildung einer Behältergemeinschaft
Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden.
Antrag zur Befreiung von der Papiertonne (Onlinedienst)
Auftragsannahme für elektrische Haushaltsgroßgeräte (Online-Dienst)
Dieser Service gilt nur für Haushaltsgroßgeräte ("Weiße Ware"). Hierzu zählen Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Herde, Waschmaschinen, Backöfen sowie Radiatoren und mobile Klimageräte.
Bestellung / Änderung /Abbestellung von Bio-, Papier-, Restmüll- und Wertstofftonnen (Onlinedienst)
Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Abfrage der Sperrmüll-Termine in Ihrer Straße und Terminvereinbarung "Sperrmüll auf Abruf"
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss. In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.
Weitere Informationen und Informationsblätter finden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/abfall. Gerne sendet Ihnen das Amt für Abfallwirtschaft die Informationsmaterialien auch postalisch zu. Wenden Sie sich hierfür bitte über die Behördennummer 115 an das Amt für Abfallwirtschaft.