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Bürgerservice Karlsruhe

Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe beantragen

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe

Der Handwerkerparkausweis ist die Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.

Parkberechtigungen
werden für Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen erteilt, die sich für Material- und Werkzeugtransporte beziehungsweise als Service- oder Werkstattwagen eignen sowie für überwiegend als Firmenfahrzeug genutzte Kombis.
Schlichte Personenkraftwagen ohne besonderen Laderaum erhalten eine Genehmigung nur in Verbindung mit einem Anhänger.

Parken von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot, ausgenommen Ladezonen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen,
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen einer Parkscheibe und unter Überschreiten der Parkhöchstdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Geltungsbereich und Geltungsdauer

  • in der TechnologieRegion Karlsruhe:
    Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau, Karlsruhe, Rastatt, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel,
    Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Landkreis Südliche Weinstraße,
    Regionalverband Mittlerer Oberrhein.
  • in der Metropolregion Rhein-Neckar

Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr.

  • Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!

Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle

Grundsätzlich können alle Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe, die bei der Handwerkskammer eingetragen oder gemeldet sind, einen Handwerkerparkausweis beantragen.

Die Ausnahmegenehmigung kann per Post oder per Fax beantragt werden.

Pro Genehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.

keine

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der TechnologieRegion Karlsruhe
  • Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge)

Jahresgebühr: 150,00 Euro

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

§46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.02.2023 freigegeben.

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