Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe
Der Handwerkerparkausweis ist die Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.
Parkberechtigungen
werden für Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen erteilt, die sich für Material- und Werkzeugtransporte beziehungsweise als Service- oder Werkstattwagen eignen sowie für überwiegend als Firmenfahrzeug genutzte Kombis.
Schlichte Personenkraftwagen ohne besonderen Laderaum erhalten eine Genehmigung nur in Verbindung mit einem Anhänger.
Parken von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot, ausgenommen Ladezonen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen einer Parkscheibe und unter Überschreiten der Parkhöchstdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
- in der TechnologieRegion Karlsruhe:
Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau, Karlsruhe, Rastatt, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel,
Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Landkreis Südliche Weinstraße,
Regionalverband Mittlerer Oberrhein. - in der Metropolregion Rhein-Neckar
Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr.
- Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!