Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Kundenservice Baulasteneinsicht und Erschließungsbeiträge
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
keine
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe.
keine
keinen
03.04.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg