Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Haltverbotzone für Umzug einrichten

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein mobiles Haltverbot beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll

Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort

  • das Landratsamt
  • in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die jeweilige Stadtverwaltung oder
  • einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
einklappen

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge im eingerichteten Haltverbot und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

einklappen

Sie ziehen um.

einklappen

Genehmigung
Für die Aufstellung von Haltverbotschildern bei einem Umzug benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsstelle. Für Haltverbote in einem Zeitraum von bis zu drei Tagen ist diese Genehmigung gebührenfrei.

Die Einrichtung einer Haltverbotzone können Sie unter der Behördennummer 115 telefonisch beantragen (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, aus dem Mobil- und Festnetz).

Auch eine schriftliche, formlose Beantragung bei der Straßenverkehrsstelle ist möglich.

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefonnummer
  • Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
  • Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
    Machen Sie möglichst genaue Angaben (zum Beispiel Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
  • Länge des Haltverbots (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

Die Straßenverkehrsstelle erteilt Ihnen nach Antragstellung und Prüfung eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Diese enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen und welche Beschilderung aufzustellen ist.
Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Haltverbotschilder ausleihen

  • Beschil­de­rung erhal­ten ­Sie bei Fachfirmen für Verkehrs­si­che­rung (Bran­chen­ver­zeich­nis o­der Internet).
  • Haltverbotschilder für private Umzüge können beim Tiefbauamt Karlsruhe, Abteilung Verkehrsausstattung - gegen Gebühr - entliehen werden.

  • Hinweis:
    Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Bescha
    ffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.
einklappen

Die Haltverbotschilder müssen mindestens 96 Stunden (vier Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

einklappen

keine

einklappen

Leihgebühren für Haltverbotsschilder:
Haltverbotsschilder für private Umzüge können beim Tiefbauamt Karlsruhe, Verkehrsausstattung – gegen Gebühr – ausgeliehen werden.
Die Leihgebühr für Haltverbotsschilder beträgt 34 Euro pro angefangene Woche (17 Euro je Schild) und kann kontaktlos per Karte oder Smartphone bezahlt werden.

einklappen

Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch

einklappen
einklappen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22. Januar 2026 freigegeben.

einklappen
nach oben