Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein mobiles Haltverbot beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort
Sie ziehen um.
Genehmigung
Für die Aufstellung von Haltverbotsschildern bei einem Umzug benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsstelle. Für Haltverbote in einem Zeitraum von bis zu drei Tagen ist diese Genehmigung gebührenfrei.
Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie unter der Behördennummer 115 telefonisch beantragen (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, aus dem Mobil- und Festnetz).
Auch eine schriftliche, formlose Beantragung bei der Straßenverkehrsstelle ist möglich.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Die Straßenverkehrsstelle erteilt Ihnen nach Antragstellung und Prüfung eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Diese enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen und welche Beschilderung aufzustellen ist.
Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Haltverbotsschilder ausleihen
Die Haltverbotschilder müssen mindestens 96 Stunden (vier Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.
keine
Leihgebühren für Haltverbotsschilder:
Haltverbotsschilder für private Umzüge können beim Tiefbauamt Karlsruhe, Verkehrsausstattung – gegen Gebühr – ausgeliehen werden.
Die Leihgebühr für Haltverbotsschilder beträgt 30 Euro pro angefangene Woche (15 Euro je Schild) und kann kontaktlos per Karte oder Smartphone bezahlt werden.
(Ab 01.01.2024 beträgt die Leihgebühr 34 Euro pro angefangene Woche (17 Euro je Schild).
Die Genehmigung der Straßenverkehrsstelle ist für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen gebührenfrei.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge im eingerichteten Haltverbot und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17. Januar 2025 freigegeben.