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Bürgerservice Karlsruhe

Bodenauffüllung beantragen (landwirtschaftliche Flächen)

Im Vorfeld einer geplanten Auffüllung mit kulturfähigem Bodenmaterial, muss geprüft werden, inwieweit die landwirtschaftlich genutzte Fläche in ihren Bodenfunktionen verbessert werden kann. Dazu muss durch die Untere Bodenschutzbehörde beurteilt werden, ob die Auffüllung den Zweck der Bodenverbesserung erfüllt oder eine Bewirtschaftungserleichterung bringt.

Im Abschnitt "Formulare" können Sie sich das Informationsblatt über die Voraussetzungen und zur Durchführung der Bodenaufbringung herunterladen und das Antragsformular direkt online ausfüllen.

Für die Auffüllung von landwirtschaftlich genutzten Flächen ("Außenbereich") ist ab einer Fläche > 500 m² oder mit einer Mächtigkeit > 2 m nach § 50 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) und § 19 Naturschutzgesetz (NatschG) in Verbindung mit §§ 14, 17, 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung ist bei der Unteren Natur- und Bodenschutzbehörde zu beantragen.
Auch wenn diese Freigrenze nach Landesbauordnung nicht erreicht wird, ist es zur Vermeidung von naturschutzrechtlichen Konflikten (Lage in einer geschützten Fläche oder Vorkommen geschützter/seltener Arten) sinnvoll, wenn Sie vorab mit den Mitarbeitenden des Fachbereiches Ökologie beim Umwelt- und Arbeitsschutz Kontakt aufnehmen und das Vorhaben besprechen, denn eine Auffüllung kann einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 14 ff.) darstel­len und im Einzelfall auch artenschutzrechtlich problematisch sein.

Den Fachbereich Ökologie beim Umwelt- und Arbeitsschutz erreiche Sie über das dortige Sekretariat:

  • per Telefon: 0721 133 3101
  • per E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de

Den Antrag können Sie online ausfüllen.

Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer muss den Antrag unterschreiben.

Anschließend kann der Antrag als Scan per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

Neben dem ausgefüllten Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Übersichtslageplan mit Markierung der Grundstücke M 1:25000/ 1:10000
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Auffüllbereiches M 1:1500 / 1:5000
  • Lageplan Entnahmefläche
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