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Bürgerservice Karlsruhe

Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen

Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

Die Landesstelle für Bautechnik:

  • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
  • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
  • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
  • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
  • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
  • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
  • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
  • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

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Landesstelle für Bautechnik [Regierungspräsidium Tübingen]

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  1. Füllen Sie die Onlineanfrage aus und laden Sie hilfreiche Dokumente hoch.
  2. Überprüfen Sie Ihre Angaben auf der letzten Seite des Online-Formulars "Zusammenfassung" und senden Sie Ihre Anfrage ab.
  3. Nach der Prüfung Ihrer Anfrage setzt sich die Landesstelle für Bautechnik mit Ihnen in Verbindung.
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  • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne und so weiter.
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Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei geringem Aufwand, wie er bei mündlichen, einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskünften entsteht, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.

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Die Landesstelle für Bautechnik wird sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

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15.01.2025 Regierungspräsidium Tübingen

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