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Bürgerservice Karlsruhe

Verpflichtungserklärung abgeben

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie im Stadtkreis Karlsruhe gemeldet sind, müssen Sie die Verpflichtungserklärung per E-Mail an VE@oa.karlsruhe.de oder postalisch an die Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe senden.
  • Sind Sie im Landkreis Karlsruhe gemeldet, müssen Sie sich für den Antrag auf eine Verpflichtungserklärung an das Landratsamt Karlsruhe wenden.


Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (PDF-Formular)

  • ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
    Hinweis: Bevor die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

Sie können die Verpflichtungserklärung per E-Mail an VE@oa.karlsruhe.de oder postalisch an die Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe senden.

Die Terminvergabe erfolgt bei vorliegender Bonität durch unsere Behörde.

keine

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass oder Personalausweis des Gastgebers (in Kopie)
  • Reisepass des Gastes/der Gäste (in Kopie)
  • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Gastgebers beziehungsweise Sparbuch mit Sperrvermerk (2.500 Euro pro Gast)
  • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
  • bei Selbständigen:
  • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen

Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN

kostenlos: unabhängig der Beantragung kann vorab eine unverbindliche Bonitätsprüfung durchgeführt werden

Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität. 

Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.

Keiner

Aufenthaltsgesetz:

  • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
  • § 67 Umfang der Kostenhaftung
  • § 68 Haftung für Lebensunterhalt

§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23.02.2024 freigegeben.

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