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Bürgerservice Karlsruhe

Verpflichtungserklärung abgeben

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Unverbindlich Bonität berechnen

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (PDF)

Informationsblatt Verpflichtungserklärung: Vorzulegende Unterlagen zur Bonitätsprüfung (PDF)

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Expressbereich Ausländerbehörde (Kaiserallee 8)

die Ausländerbehörde

Ausländerbehörde ist

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
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keine

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  • ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
    Hinweis: Bevor der Ausländer das Visum erhält, muss er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.
Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
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Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Für die Antragstellung bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

Verpflichtungserklärung online beantragen und bezahlen

  • Sie füllen den Onlineantrag aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
    Danach bezahlen Sie die Gebühr via ePayment (Paypal oder Kreditkarte) und senden Ihren Antrag online an die Ausländerbehörde.
  • Verpflichtungserklärung abholen
    Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir Sie postalisch oder per E-Mail über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls einen Termin zur persönlichen Abholung Ihrer Verpflichtungserklärung zukommen lassen. Bitte bringen Sie zum Termin Ihr Ausweisdokument mit.

Verpflichtungserklärung persönlich beantragen und bezahlen

  • Sie drucken das Formular „Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ aus, füllen es aus und unterschreiben dieses.
  • Das Formular sowie die erforderlichen Unterlagen können in unserem Expressbereich (im Erdgeschoss der Kaiserallee 8) während unserer Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden. Die Gebühr bezahlen Sie gleich bei der Abgabe (Barzahlung, Bankkarte).
  • Verpflichtungserklärung abholen
    Nachdem der Antrag vollständig abgegeben und die Gebühr bezahlt wurde, werden die Unterlagen zeitnah geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden wir Sie über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls einen Termin zur persönlichen Abholung der Verpflichtungserklärung zukommen lassen. Bitte bringen Sie zum Termin Ihr Ausweisdokument mit.
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keine

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  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
  • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
  • bei Selbständigen:
  • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen

Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass oder Personalausweis des Gastgebers
  • Reisepass des Gastes/der Gäste in Kopie

  • Aktuelle Verdienstnachweise der letzten sechs Monate des Gastgebers
  • Bankunterlagen:
    • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
    • Bestätigung von bestehenden Konten und Krediten
  • Ein Sparbuch mit Sperrvermerk als Sicherheitsleistung ist nur noch in Ausnahmefällen und zur Vermeidung außergewöhnlicher Härte möglich.

  • Bei Selbständigen zusätzlich:
    • Steuerbescheide der letzten Jahre
    • Gewinn- und Verlustrechnungen
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je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

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keiner

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Aufenthaltsgesetz:

  • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
  • § 67 Umfang der Kostenhaftung
  • § 68 Haftung für Lebensunterhalt

§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)

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20.02.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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