Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.
Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung zur Fahrgastbeförderung
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
keine
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Der Antrag kann schriftlich (per Post oder Briefkasteneinwurf) eingereicht werden.
Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der Führerscheinstelle abholen können. Die Fahrerlaubnis kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Fristen
Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von- Belastbarkeit,
- Reaktionsfähigkeit,
- Orientierungsleistung und
- Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- Personalausweis oder Reisepass: in Kopie
- Führungszeugnis: wird von der Führerscheinstelle angefordert
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister: wird von der Führerscheinstelle angefordert
Kosten
- für die Verlängerung: EUR 38,00
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
- weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen
- für die Verlängerung: EUR 51,00
- Hinweis: In dieser Gebühr sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem Fahreignungsregister enthalten.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 11 Eignung
- § 12 Sehvermögen
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Freigabevermerk
03.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe