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Bürgerservice Karlsruhe

Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)

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Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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befristeter Führerschein

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Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen. Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (per Post oder Briefkasteneinwurf) eingereicht werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Eine Expressbestellung für eine beschleunigte Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei innerhalb von 3 bis 4 Tagen ist nur bei der Führerscheinstelle möglich. Bitte an den schriftlichen Antrag einen Hinweiszettel anheften – „Bitte um Expressverfahren“.

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Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.

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  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
      Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Ergänzung Stadt Karlsruhe

bei schriftlicher Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bisheriger Führerschein in Kopie

bei Vertretung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht und
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
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45,10 EUR

Für das Führungszeugnis entstehen weitere Kosten.

Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • bei Expressbestellung zusätzlich: 22,32 Euro
  • für das Führungszeugnis: 13,00 Euro
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keine

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Widerspruch, Klage

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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung-FeV):

  • § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
  • § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
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03.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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