Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Entwässerungsgebühren für Gießwasser

  • Meldung erstmaliger Einbau eines Gießwasserzählers
  • Austausch eines Gießwasserzählers
  • Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren für Gießwasser

Entwässerungsgebühren - Rückerstattung für Gießwasser (Onlinedienst)

  • Installation und Meldung eines privaten, geeichten Gießwasserzählers

Die Installation eines Gartenwasserzählers empfiehlt sich nur, wenn eine größere Menge Frischwasser für die Gartenbewässerung verwendet wird. Vor der Entscheidung einen Abzugszähler zu installieren, sollten Sie die Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung dem zu erwartenden Rückerstattungsbetrag gegenüberstellen.

Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, sind auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abzusetzen.

Der Nachweis der Abzugsmenge ist in der Regel durch geeichte Gießwasserzähler zu führen, die die gebührenpflichtige Person zu beschaffen und nach eichrechtlichen Vorschriften zu unterhalten hat. Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühren muss den Stand des Gießwasserzählers angeben. Die Abzugszähler sollen direkt an die Rohrleitung vor der Entnahmestelle und frostsicher eingebaut werden.

Die Meldung eines neuen oder getauschten Gießwasserzählers sollte unmittelbar nach dem Einbau erfolgen, damit die ab diesem Zeitpunkt erfassten Gießwassermengen berücksichtigt werden können.

Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühr muss vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

nach oben