Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Auflagenänderung - Eintragung oder Austragung einer Schlüsselzahl im Führerschein

Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)

einklappen

Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle

die Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
einklappen

Keine.

einklappen
  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
    (EU-Führerschein / durchgängig ohne Unterbrechung, das heißt nicht bei Entzug)
  • Nachweis über die Absolvierung einer Fahrerschulung
    im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
    (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis)

    Eine Prüfung, in der die in der Fahrerschulung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden, ist nicht vorgesehen.
einklappen

Die Eintragung der Schlüsselzahl wird bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz beantragt.

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren.

einklappen

Keine.

einklappen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • EU-Führerschein
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
einklappen

29,80 Euro (für die Eintragung der Schlüsselzahl) und
10,00 Euro (für den Kartenführerscheintausch bei Datenänderung)

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN

einklappen
einklappen

Keinen.

einklappen
einklappen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22. Juli 2025 freigegeben.

einklappen
nach oben