Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Auflagenänderung - Eintragung oder Austragung einer Schlüsselzahl im Führerschein
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle
die Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
(EU-Führerschein / durchgängig ohne Unterbrechung, das heißt nicht bei Entzug) - Nachweis über die Absolvierung einer Fahrerschulung
im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
(4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis)
Eine Prüfung, in der die in der Fahrerschulung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden, ist nicht vorgesehen.
Verfahrensablauf
Die Eintragung der Schlüsselzahl wird bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz beantragt.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- EU-Führerschein
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
Kosten
29,80 Euro (für die Eintragung der Schlüsselzahl) und
10,00 Euro (für den Kartenführerscheintausch bei Datenänderung)
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN
Vertiefende Informationen
Rechtsbehelf
Keinen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22. Juli 2025 freigegeben.