Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Grundwasserbrunnen zur Gartenberegnung nutzen, dann muss dies bei der unteren Verwaltungsbehörde (Wasserbehörde) des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe beantragt werden.
Das gewonnene Wasser darf nicht zu Bade- oder Genusszwecken verwendet werden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf eine Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung
Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden.
Der geplante Brunnen muss auf der Gemarkung des Stadtkreises Karlsruhe sein.
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Brunnen und die Grundwasserentnahme zulässig sind. Bei positiver Entscheidung wird ein Erlaubnisbescheid erstellt.
Im Rahmen dieser Entscheidung wird unter anderem auch darauf geachtet, dass sich die gesamten Grundwasserentnahmen im Stadtgebiet an der natürlichen Grundwasserneubildung orientieren.
Keine
Es wird eine Verwaltungsgebühr nach Satzung erhoben.
Wasserentnahmeentgelt:
Eine Entgeltpflicht entsteht ab einer Grundwasserentnahme von mehr als 4.000 m³ pro Jahr.
Keine
Keine
In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Brunnenbohrung, also das Herstellen der Entnahmemöglichkeit grundsätzlich einer Erlaubnis bedarf.
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) (Erdaufschlüsse/Bohrungen)
§ 43 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG)
§§ 9 (1) Ziff. 5, 8 (1) und 10 WHG (Erlaubnisverfahren/Grundwasserentnahme)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08.01.2024 freigegeben.