Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung beantragen

Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Grundwasserbrunnen zur Gartenberegnung nutzen, dann muss dies bei der unteren Verwaltungsbehörde (Wasserbehörde) des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe beantragt werden.

Das gewonnene Wasser darf nicht zu Bade- oder Genusszwecken verwendet werden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf eine Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung

einklappen
einklappen

Der geplante Brunnen muss auf der Gemarkung des Stadtkreises Karlsruhe sein.

einklappen

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Brunnen und die Grundwasserentnahme zulässig sind. Bei positiver Entscheidung wird ein Erlaubnisbescheid erstellt.

Im Rahmen dieser Entscheidung wird unter anderem auch darauf geachtet, dass sich die gesamten Grundwasserentnahmen im Stadtgebiet an der natürlichen Grundwasserneubildung orientieren.

 

einklappen

Keine

einklappen
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (unterschrieben)
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstückes und geplanten Brunnenstandortes
einklappen

Es wird eine Verwaltungsgebühr nach Satzung erhoben.

Wasserentnahmeentgelt:
Eine Entgeltpflicht entsteht ab einer Grundwasserentnahme von mehr als 4.000 m³ pro Jahr.

einklappen

Keine

einklappen

Keine

einklappen

In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Brunnenbohrung, also das Herstellen der Entnahmemöglichkeit grundsätzlich einer Erlaubnis bedarf.

 

§ 49 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) (Erdaufschlüsse/Bohrungen)

§ 43 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG)
§§ 9 (1) Ziff. 5, 8 (1) und 10 WHG (Erlaubnisverfahren/Grundwasserentnahme)

 

einklappen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08.01.2024 freigegeben.

einklappen
nach oben