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Bürgerservice Karlsruhe

Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.

Standesamt Durlach

Standesamt Grötzingen

Standesamt Karlsruhe Stadt

Standesamt Neureut

Standesamt Wettersbach

Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun. Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.

Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde

Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.

Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.

Hinweis Standesamt Karlsruhe-Stadt:
Für Paare ohne Auslandsbeteiligung (beide Partner sind in Deutschland geboren und haben die deutsche Staatsangehörigkeit) ist es möglich, einen Trautermin bis zu 6 Monate vorab online zu reservieren. Die Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten.

Keine.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
  • wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
    kostenfrei
  • Eheschließung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung der Umwandlung zuständigen Standesamt: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfindet.

abhängig vom Einzelfall

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 14.07.2023 freigegeben.

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