Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Gültigkeit
Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse für die Klassen C, C1, D oder D1 der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Verfahrensablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person mithilfe einer schriftlichen Vollmacht abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente und Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (per Post oder Briefkasteneinwurf) eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Wer noch keinen Kartenführerschein besitzt, muss ihn zusammen mit dem Internationalen Führerschein beantragen.
- Leistung: Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Der Kartenführerschein wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 6 Wochen zu rechnen. - Bei Namenswechsel, zum Beispiel wegen Eheschließung, muss vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins ein neuer Kartenführerschein hergestellt werden (Namensgleichheit in allen Dokumenten). Gebühr: 8,70 Euro, wenn bereits ein neuer Kartenführerschein vorliegt.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Eine Expressbestellung für eine beschleunigte Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei innerhalb von 3 bis 4 Tagen ist nur bei der Führerscheinstelle möglich. Bitte an den schriftlichen Antrag einen Hinweiszettel anheften – „Bitte um Expressverfahren“.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
bei schriftlicher Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht und
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Eine Vertretung ist nur möglich, wenn bereits ein Kartenführerschein vorliegt.
Wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist zusätzlich:
- ein weiteres biometrisches Passfoto
- Papierführerschein (rosa oder grau)
- wenn der Papierführerschein nicht von der Stadt Karlsruhe ausgestellt wurde zusätzlich:
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister („Karteikartenabschrift“)
der ausstellenden Führerscheinbehörde
Diese kann per Fax zugeschickt werden: Fax-Nr.: 0721/133-3349
oder bei der Beantragung angefordert werden.
Der Antrag kann erst nach Eintreffen der Karteikartenabschrift bearbeitet werden.
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister („Karteikartenabschrift“)
Kosten
- für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: 12,20 - 16,30 EUR
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 26,50 EUR
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister, die sogenannte Karteikartenabschrift kostet Sie nichts.
- für den internationalen Führerschein: 16,00 Euro
- bei Expressbestellung zusätzlich: 22,32 Euro
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV):
- § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1
Freigabevermerk
04.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe