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Bürgerservice Karlsruhe

Lernmittelfreiheit fordern

Im Baden-Württemberg sind die Lernmittel an den öffentlichen Schulen (Ausnahmen Fachschulen) unentgeltlich. Dies umfasst nicht nur Schulbücher sondern grundsätzlich alle notwendigen Lernmittel. Dazu gehören: Lektüren, Arbeitshefte, Taschenrechner und Zirkel.

Die Lernmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt.

Gegenstände von geringem Wert (1 Euro oder weniger) sowie Schreib- und Zeichenmaterial, Papier, Hefte und Ordner und Ähnliches gehören nicht dazu.

Ihr Kind besucht / Sie besuchen eine Schule in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe.

Die Schulen bestimmen die in den jeweiligen Klassen notwendigen Lernmittel, sorgen für deren Beschaffung und stellen sie den Schülerinnen und Schülern in der Regel leihweise zur Verfügung (Leihverfahren).

Alternativ bietet die Stadt Karlsruhe den Schülerinnen und Schülern der Beruflichen Schulen (mit Ausnahme Fachschulen) die Möglichkeit, die notwendigen Lernmittel mit einem Zuschuss der Stadt Karlsruhe selbst zu besorgen.

Der Zuschuss der Stadt Karlsruhe beträgt 20 Prozent des Kaufpreises. Er wird zu Beginn des neuen Schuljahres in Form eines auf die individuellen Wünsche der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers abgestimmten Gutscheins ausgegeben, der von den Karlsruher Buch- und Fachhandlungen beim Kauf der Lernmittel eingelöst wird. Die selbst beschafften Lernmittel gehen in das Eigentum der Schülerin/des Schülers über und stehen somit noch in späteren Jahren als Nachschlagewerk zur Verfügung; die leihweise überlassenen Lernmittel bleiben Eigentum der Stadt Karlsruhe und werden nach Ablauf der Nutzungsdauer an die Schule zurückgegeben.

Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, welche Bücher sie kaufen und welche sie leihen, so dass nach Belieben nur einzelne oder alle Bücher mit einem Zuschuss der Stadt Karlsruhe selbst besorgt werden können.

Die getroffene Entscheidung gilt für ein Schuljahr beziehungsweise bei Büchern, die über mehrere Jahre benutzt werden, für die Nutzungsdauer der Bücher.

Im Leihverfahren überlassene Lernmittel sind nach Ablauf der Nutzungsdauer an die Schule zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist dem Schulträger der Zeitwert zu ersetzen.

Ergänzende Hinweise:
Ein Zuschuss zum Schulbedarf wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes vom zuständigen Jobcenter beziehungsweise Landratsamt jeweils zum 1. August und zum 1. Februar ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Die Ausgabe und Rücknahme der Lernmittel erfolgt durch die Schule, ebenso die Ausgabe von Gutscheinen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung für Baden-Württemberg

Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Durchführung der Lernmittelfreiheit vom 01.07.2003 und Richtlinien "Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit" ab 01.01.2007 - Verfahrensweise für die Schulen im Geschäftsbereich der Stadt Karlsruhe

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