Die Stadt Karlsruhe als Schulträger bietet die Ergänzende Betreuung an fast allen Karlsruher Grundschulen an.
In der Ergänzenden Betreuung können Eltern ihre Kinder an der Schule während der Schulzeit von:
von einer pädagogischen Fachkraft betreuen lassen.
Bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Ende des Unterrichts können die Kinder in einer Betreuungsgruppe spielen, malen, basteln, Freunde treffen und erhalten so ein qualifiziertes, bedarfsgerechtes und pädagogisches Angebot. Eltern haben Planungssicherheit durch zeitliche, personelle und pädagogische Verlässlichkeit der Betreuungsgruppen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Link zu verschiedenen Formularen und Infos zum herunterladen (Papierformat)
Der Antrag wird online ausgefüllt. Muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend kann er per Post eingesendet oder in unseren Briefkasten eingeworfen werden.
Ihr Kind besucht eine Grundschule, die Ergänzende Betreuung anbietet.
Bitte melden Sie Ihr Kind über das Schul- und Sportamt, die Ortsverwaltungen oder das Schulsekretariat der Grundschule an.
Anmeldungen werden maximal zwei Jahre vor Einschulung entgegen genommen.
Die Platzvergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung durch das Schul- und Sportamt.
Ausgefülltes Anmeldeformular
gegebenenfalls:
Informationen zu den Entgelten finden Sie hier:
Ergänzende Betreuung - Entgelte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Befreiung oder Geschwisterkindermäßigung.
Weitere Information finden Sie unter:
Ergänzende Betreuung - Geschwisterkindermäßigung und Befreiungsmöglichkeiten
In den Schulsekretariaten, beim Schul und Sportamt, den Ortsverwaltungen und unter www.karlsruhe.de/Schulen ist die ausführliche Konzeption der Ergänzenden Betreuung erhältlich.
An fast allen Grundschulen bietet die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin im Rahmen der verlässlichen Grundschule das freiwillige Angebot der ergänzenden Betreuung vor und nach dem Unterricht an.
Gegebenenfalls Ihrem Schreiben zur Ergänzenden Betreuung entnehmen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26. Februar 2024 freigegeben.