Der Karlsruher Gemeinderat hat die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 zukünftig auf 180 Euro pro Jahr durch Erlass einer neuen Bewohnerparkausweisgebührensatzung festgelegt.
Die wichtigsten Veränderungen haben wir für Sie zusammengefasst: Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein.
Weitere Informationen: Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal.
Zu beachten
Keinen Ausweis erhalten
Wichtig
Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!
ANTRAGSFORMULAR A: Bewohnerparkausweis
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
ANTRAGSFORMULAR B: SEPA-Basislastschrift - Bewohnerparkausweis
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen mehrere Punkte in das Feld "Mandantsreferenz" ein.
ANTRAGSFORMULAR C: Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter - Bewohnerparkausweis
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Bewohnerparkausweis
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden:
Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, erfolgt auch eine Zusendung auf dem Postweg.
Der Bewohnerparkausweis wird nur mit Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates ausgestellt,
dabei kann "einmalige Zahlung" oder "wiederkehrende Zahlung" ausgewählt werden.
Bei "einmaliger Zahlung" muss vor Ablauf der Gültigkeit ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden.
Der Bewohnerparkausweis muss bei allen Änderungen im Original vorgelegt werden.
Zum Beispiel bei Umzug, bei Fahrzeugwechsel.
Keine.
Zahlungsarten:
SEPA-Lastschriftmandat
Keine.
Widerspruch
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29.07.2022 freigegeben.