Bürgerdienste
Bewohnerparkausweis beantragen
Aktuelles
Der Karlsruher Gemeinderat hat die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 zukünftig auf 180 Euro pro Jahr durch Erlass einer neuen Bewohnerparkausweisgebührensatzung festgelegt.
Die wichtigsten Veränderungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick
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Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein.
Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal.
Zu beachten
- Drei Kennzeichen auf einem Ausweis sind möglich.
Somit kann der Ausweis wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
- Es sind immer mehr Ausweise im Umlauf wie Parkplätze vorhanden (ca. 3:1).
Keinen Ausweis erhalten
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Ärzte
Wichtig
Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!
Formulare
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen einen Punkt in das Feld "Mandantsreferenz" ein.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zuständig
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Voraussetzungen
- Die Bewohnerin oder der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzonen gemeldet sein.
- Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird dauerhaft von ihm genutzt.
- Ist der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeugs wird eine Bestätigung des Halters oder der Halterin über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs benötigt.
Verfahrensablauf
Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden:
- per Post
- per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
- per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22 (Hof)
Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, erfolgt auch eine Zusendung auf dem Postweg.
Wird bei der Antragsstellung ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt, wird der Bewohnerparkausweis jährlich automatisch verlängert und zugesandt.
Ohne SEPA-Basislastschriftmandat ist eine erneute Antragstellung und Bezahlung erforderlich.
Der Bewohnerparkausweis muss zur Änderung vorgelegt werden
- bei Umzug
- bei Fahrzeugwechsel
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular A: Bewohnerparkausweis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder gültiger Reisepass (Kopie bei Antrag per Post)
- Fahrzeugschein (Kopie bei Antrag per Post)
- Wenn eine jährliche automatische Verlängerung des Bewohnerparkausweises gewünscht wird zusätzlich
- Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen einen Punkt in das Feld "Mandantsreferenz" ein.
- Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
- Wenn der Antragsteller nicht Halter des Kraftfahrzeugs ist
zusätzlich- Antragsformular C: Nutzungsbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
- Führerschein der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners
Kosten
- Jahresgebühr: 180,00 Euro
- Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis:
Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro - Ersatzausstellung: 36,50 Euro
- Schwerbehinderte Personen, mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind: Jahresgebühr: 90,00 Euro
Zahlungsarten:
SEPA-Lastschriftmandat
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung