Bewohnerparkausweis beantragen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein.
Weitere Informationen: Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal.
Zu beachten
- Drei Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis sind möglich.
Somit kann der Ausweis wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
- Es sind immer mehr Ausweise im Umlauf wie Parkplätze vorhanden (circa 3:1).
Keinen Ausweis erhalten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Ärzte
Wichtig
Der Original-Ausweis muss bei der Nutzung immer im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Bewohnerparkausweis: Formular A: Antrag
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bewohnerparkausweis: Formular B: SEPA-Basislastschrift
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen mehrere Punkte in das Feld "Mandatsreferenz" ein.
Bewohnerparkausweis: Formular C: Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Bewohnerparkausweis (PDF)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.
Hinweise
keine
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Die Bewohnerin oder der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzonen gemeldet sein.
Verfahrensablauf
Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden:
- per Post
- per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
- per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22
Der Bewohnerparkausweis wird auf dem Postweg übersandt.
Der Bewohnerparkausweis wird nur mit Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates ausgestellt, dabei kann "einmalige Zahlung" oder "wiederkehrende Zahlung" ausgewählt werden. Bei "einmaliger Zahlung" muss vor Ablauf der Gültigkeit ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden.
Der Bewohnerparkausweis muss bei allen Änderungen im Original vorgelegt werden.
Zum Beispiel bei Umzug, bei Fahrzeugwechsel.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen mehrere Punkte in das Feld "Mandatsreferenz" ein. - Wenn eine andere Person den Antrag stellt:
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular
„Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter“ und - Führerschein der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Hinweis: Eine Meldebestätigung wird nicht benötigt.
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
- Jahresgebühr: 360,00 Euro
- Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis:
Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro - Ersatzausstellung: 36,50 Euro
Zahlungsarten:
SEPA-Lastschriftmandat
Vertiefende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie im Bescheid zu Ihrem Antrag.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
07.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe