Benutzung der Straßenfläche bei Bautätigkeiten beantragen
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann kann es erforderlich sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen.
Da die Straßenverkehrsordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, wird für die genannten Fälle eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf eine bauliche Sondernutzung (Onlinedienst)
Das Formular wird online eingereicht.
Zuständige Stelle
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Für die folgenden baulichen Sondernutzungen werden eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt:
- Gerüst, Bauzaun
- Schuttmulde oder Container
- Kran
- Hubsteiger
- Haltverbotzeichen
- Lagerung von Baumaterial, Mobil-Toilettenanlage
Verfahrensablauf
Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Benennung einer verantwortlichen Person.
Verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung
Die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung wird von der Straßenverkehrsstelle als zuständige Straßenverkehrsbehörde schriftlich erteilt.
Die Anordnung regelt, wie die Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzusperren und abzusichern ist. Eine entsprechende Anordnung wird auch für private Flächen benötigt, sofern dort faktisch öffentlicher Verkehr stattfindet.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmengenehmigung muss ein Antrag gestellt werden (siehe Onlineantrag und Formulare).
Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt bei der Straßenverkehrsstelle
- Telefon 0721 133-3256 oder 0721 133-3332
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt - Telefon 0721 133-3934
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Dammerstock, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier
Sondernutzungserlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird vom Tiefbauamt oder von der zuständigen Ortsverwaltung schriftlich erteilt.
Die Sondernutzungserlaubnis berechtigt, im Zuge einer Baumaßnahme öffentliche Flächen (über den Gemeingebrauch hinaus) in Anspruch zu nehmen.
Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt beim Tiefbauamt
- Telefon 0721 133-6623
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt - Telefon 0721 133-6624
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Dammerstock, Durlach, Hagsfeld, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier - Telefon 0721 9455-021
Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach - Telefon 0721 7805-137
Ansprechpartner/in für den Stadtteil Neureut - Telefon 0721 9485-134
Ansprechpartner/in für den Stadtteil Grötzingen
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular, inklusive Lageplan
- Nachweis der Qualifikation der verantwortlichen Person (Pflichtnachweis)
Zu beachten:
Eine verantwortliche Person ist nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) immer zu benennen. Als Verantwortliche/r kann benannt werden, wer jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten des (Bau-) Unternehmens verfügt.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitraum und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche.
Anfragen zu den anfallenden Gebühren sind an das Ordnungs- und Bürgeramt zu richten:
strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. März 2024 freigegeben.