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Bürgerservice Karlsruhe

Benutzung der Straßenfläche durch Privatpersonen beim Bauen beantragen

Ist auf einem Baugrundstück nicht genug Platz, kann es erforderlich sein vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen.

Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, ist für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung) notwendig. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.

Antrag auf eine bauliche Sondernutzung (Privatperson)

Für die folgenden baulichen Sondernutzungen werden eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt:

  • Schuttmulde oder Container
  • Haltverbotzeichen

Es ist immer eine verantwortliche Person zu benennen. Dies kann jede Person sein, welche jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten des (Bau-) Unternehmens verfügt.

verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung

Die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung wird von der Straßenverkehrsstelle als zuständige Straßenverkehrsbehörde schriftlich erteilt.
Die Anordnung regelt, wie die Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzusperren und abzusichern ist. Eine entsprechende Anordnung wird auch für private Flächen benötigt, sofern dort faktisch öffentlicher Verkehr stattfindet.

Für die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmengenehmigung muss ein Antrag gestellt werden (siehe Onlineantrag und Formulare). 

Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt bei der Straßenverkehrsstelle

  • Telefon 0721 133-3256 oder 0721 133-3332
    Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
    Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt
  • Telefon 0721 133-3934
    Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
    Dammerstock, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier

Sondernutzungserlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis wird vom Tiefbauamt oder von der zuständigen Ortsverwaltung schriftlich erteilt.

Die Sondernutzungserlaubnis berechtigt, im Zuge einer Baumaßnahme öffentliche Flächen (über den Gemeingebrauch hinaus) in Anspruch zu nehmen.

Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt beim Tiefbauamt

  • Telefon 0721 133-6623
    Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
    Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt
  • Telefon 0721 133-6624
    Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
    Dammerstock, Durlach, Hagsfeld, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier
  • Telefon 0721 9455-021
    Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
    Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach
  • Telefon 0721 7805-137
    Ansprechpartner/in für den Stadtteil Neureut
  • Telefon 0721 9485-134
    Ansprechpartner/in für den Stadtteil Grötzingen

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Upload einer digitalen Version von:
    • Lageplan
    • Skizze

Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitraum und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche.

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