Ist auf einem Baugrundstück nicht genug Platz, kann es erforderlich sein vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, ist für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung) notwendig. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Antrag auf eine bauliche Sondernutzung (Privatperson)
Sie müssen das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben, können es aber per Post zusenden.
Für die folgenden baulichen Sondernutzungen werden eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt:
Es ist immer eine verantwortliche Person zu benennen. Dies kann jede Person sein, welche jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten des (Bau-) Unternehmens verfügt.
verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung
Die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung wird von der Straßenverkehrsstelle als zuständige Straßenverkehrsbehörde schriftlich erteilt.
Die Anordnung regelt, wie die Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzusperren und abzusichern ist. Eine entsprechende Anordnung wird auch für private Flächen benötigt, sofern dort faktisch öffentlicher Verkehr stattfindet.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmengenehmigung muss ein Antrag gestellt werden (siehe Onlineantrag und Formulare).
Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt bei der Straßenverkehrsstelle
Sondernutzungserlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird vom Tiefbauamt oder von der zuständigen Ortsverwaltung schriftlich erteilt.
Die Sondernutzungserlaubnis berechtigt, im Zuge einer Baumaßnahme öffentliche Flächen (über den Gemeingebrauch hinaus) in Anspruch zu nehmen.
Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt beim Tiefbauamt
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitraum und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche.