Zum 01.03.2015 hat der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht für Grundstücksteilungen eingeführt (§ 8 LBO).
Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt angezeigt werden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
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Anzeige einer Grundstücksteilung nach § 8 LBO (PDF-Formular)
Bauvorhaben - Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (PDF-Formular)
Ein Grundstück im Stadtkreis Karlsruhe soll geteilt werden. Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt Karlsruhe angezeigt werden.
Soll bei der Teilung von Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes abgewichen werden, ist § 56 entsprechend anzuwenden (§ 8 Abs. 2 LBO), das heißt, es ist eine Abweichung zu beantragen.
Eine Grundstücksteilung kann über die beigefügten Formulare angezeigt werden.
Die Unterlagen können per Post eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden neben der Anzeige benötigt:
Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes widersprechen" (§ 8 Abs. 1 Landesbauordnung - LBO).
Neben der Anzeigepflicht bei der Gemeinde kann beim zuständigen Amtsgericht eine Erklärung zur Grundstücksteilung abgegeben werden. Weitere Informationen dazu finden unter der Leistung: Grundstücksteilung - Erklärung abgeben.