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Bürgerservice Karlsruhe

Grundstücksteilung anzeigen

Zum 01.03.2015 hat der Gesetz­ge­ber eine Anzei­ge­pflicht für Grund­stücks­tei­lun­gen eingeführt (§ 8 LBO).

Die Teilung eines Grund­stückes aufgrund einer neu einge­mes­se­nen Grund­stücks­grenze muss dem Bauord­nungs­amt angezeigt werden.

Ein Grundstück im Stadtkreis Karlsruhe soll geteilt werden. Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt Karlsruhe angezeigt werden.

Soll bei der Teilung von Vorschrif­ten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes abgewichen werden, ist § 56 entspre­chend anzuwenden (§ 8 Abs. 2 LBO), das heißt, es ist eine Abweichung zu beantragen.

Eine Grundstücksteilung kann über die beigefügten Formulare angezeigt werden.

Die Unterlagen können per Post eingereicht werden.

Folgende Unterlagen werden neben der Anzeige benötigt:

  • Veränderungsnachweis (Nummer, Datum, Ersteller)
  • Notarieller Vertrag (falls vorhanden)
  • Lageplan
  • Flächenberechnung vor/nach der Teilung
  • Abstandsflächenplan

Durch die Teilung eines Grund­stücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhält­nis­se geschaffen werden, die Vorschrif­ten dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes wider­spre­chen" (§ 8 Abs. 1 Landes­bau­ord­nung - LBO).

Neben der Anzeigepflicht bei der Gemeinde kann beim zuständigen Amtsgericht eine Erklärung zur Grundstücksteilung abgegeben werden. Weitere Informationen dazu finden unter der Leistung: Grundstücksteilung - Erklärung abgeben.

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