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Bürgerservice Karlsruhe

Pass für Geringverdiener - Karlsruher Kinderpass beantragen

Mit dem Karlsruher Kinderpass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für

  • Monatskarten des KVV,
  • in vielen Frei- und Hallenbädern,
  • beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
  • bei VHS,
  • Musikschulen
  • und vieles mehr.

Außerdem ist ein Ferienzuschuss für betreute Ferienangebote möglich.

Der Karlsruher Kinderpass kann in Karlsruhe sowie in den anderen Kommunen der SozialRegion (Stutensee, Rheinstetten, Weingarten (Baden), Walzbachtal, Pfinztal, Waldbronn, Eggenstein-Leopoldshafen und Bruchsal) beantragt werden.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe haben.

Außerdem:

  • Bezug von Leistungen nach SGB II,
  • Grundsicherung nach SGB XII,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem AsylbLG oder
  • geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.

Den Karlsruher Kinderpass können außerdem:

  • Kinder mit Schwerbehindertenausweis,
  • Pflegekinder und
  • Kinder aus Familien mit 5 und mehr minderjährigen Kindern bekommen.

Kommen Sie gerne mit den erforderlichen Unterlagen bei uns vorbei.

Mitzubringen sind

  • entweder der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
  • Unterlagen für eine Berechnung oder
  • Schwerbehinderten-Ausweis,
  • Pflegebescheinigung bzw.
  • bei Familien mit 5 oder mehr minderjährigen Kindern ein geeigneter Nachweis.

Außerdem wird ein passbildgroßes Foto benötigt.

Der Karlsruher Kinderpass ist kostenlos.

Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.

In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.

Der Karlsruher Kinderpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe.

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