Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und Soziale Dienste
Parkberechtigungen
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt Handwerker und sonstige Dienstleistungsbetriebe zum Parken im Stadtgebiet Karlsruhe:
Der Ausweis gilt von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr.
Die Fußgängerzonen im Stadtgebiet Karlsruhe dürfen nur zum Be- und Entladen befahren werden.
Im unmittelbaren Bereich des Geschäftes gilt die Ausnahmegenehmigung nur max. 30 Minuten, dabei ist die Parkscheibe auszulegen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf eine Parkausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden.
Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Parkausnahmegenehmigung Gewerbetreibende (PDF)
Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden für Fahrzeuge, die als Werkstattwagen fest ausgebaut sind oder erkennbar (zum Beispiel durch Aufbauten und Einbauten, großflächige dauerhafte Beschriftung, Mitführen von Werkzeugen oder Arbeitsmaterial in größerem Umfang) als solche oder für Transportzwecke oder Servicezwecke genutzt werden. In der Regel sind dies ausschließlich firmeneigene Lastkraftwagen, Kleinlastwagen oder Kastenwagen. Personenkraftwagen werden grundsätzlich nicht als Fahrzeuge in diesem Sinne anerkannt, es sei denn, dass sie erkennbar oben angegebene Merkmale aufweisen.
Die Ausnahmegenehmigung kann schriftlich beantragt werden:
Pro Genehmigung können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden, die wahlweise die Genehmigung nutzen können.
Keine.
Jahresgebühr: 271,00 Euro pro Genehmigung.
Alle Änderungen auf der Genehmigung (Kfz-Änderung, Adressen-Änderung etc.) oder Ersatz-Ausstellung kosten 12,80 Euro.
Die Genehmigung kann bis maximal 3 Jahre ausgestellt werden.
2 Jahre: 524,00 Euro
3 Jahre: 777,00 Euro
Keine.
Keiner.
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 11 April.2024 freigegeben.