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Bürgerservice Karlsruhe

Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, gesundheitsgefährdende Gegenstände wie Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Virtuelles Fundbüro

Fundanzeige

Fundbüro: Infoblatt Datenschutz

Online-Terminvereinbarung

Verlustanzeige (Fundbüro)

Vollmacht zur Abholung eines Gegenstandes beim Fundbüro

Fundbüro

Aufbewahrungsfristen von Fundsachen

  • 6 Monate nach der Fundanzeige ab einem Wert von 10,00 Euro
  • 4 Wochen unter einem Wert von 10,00 Euro
  • 4 bis 6 Wochen werden Brillen aufbewahrt

Finderlohn
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • bei einem Wert bis 500 €: 5 %
  • bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus

  • 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
  • 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Sie haben einen Gegenstand verloren:

Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".
Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das örtliche Fundbüro.
Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro als Sammelfund abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage telefonisch an die Behördennummer 115 oder per Mail an fundbuero@oa.karlsruhe.de.

In der Regel gehen Fundsachen innerhalb von 1 bis 3 Wochen im Fundbüro ein.
Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung mit der Bitte, einen Termin zur Aushändigung zu vereinbaren.
Wohnen Sie nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fundbehörde, leiten deren Mitarbeiter in diesem Fall die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weiter.

In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
  • Kaufbeleg, Kaufvertrag ,
  • bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
  • Bei (digitalen) Kameras ist die Seriennummer,
  • bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung

Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.

Sie haben einen Gegenstand gefunden:

  • Sie müssen ihn abgeben
    Ausnahme: Bagatellfunde
    Ein Bagatellfund hat einen Wert unter 10,00 Euro. Bei der Wertermittlung ist ausschlaggebend, welchen Preis man bei einem Verkauf der Sache erzielen würde.
  • Bitte füllen Sie bereits im Vorfeld die Fundanzeige aus. Sie finden diese unter "Formulare".
    Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
    Zur Abgabe der Fundsache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

  • Häufig können Sie gefundene Gegenstände auch bei den Bürgerämtern oder bei der Polizei abgeben. Informieren Sie sich vorab.

Sammelfunde:

  • Sammelfunde sind einzelne Fundsachen die von Museen, Kaufhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen gesammelt und dann als Gesamtfundsache (Sammelfund) beim Fundbüro abgegeben werden.
  • Auch hier müssen Bagatellfunde nicht abgegeben werden.
  • Sammelfunde können dem Fundbüro zusammen mit einer detaillierten Auflistung zugeschickt werden.

Die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen

Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen.

  • Wurde die Fundsache beim Fundbüro aufbewahrt, wird die Finderin oder der Finder nach Eigentumserwerb schriftlich benachrichtigt und um eine Terminvereinbarung zur Abholung der Fundsache gebeten.
  • Wurde die Fundsache beim Finder verwahrt, geht diese nach Ablauf der Frist automatisch in das Eigentum der Finderin oder des Finders über.

Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sachen.
Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung

Beim Fundbüro erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.

Keine.

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Auskunft des Fundbüros: kostenlos

Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder (Gebühren ab 01.01.2024):

  • bei nichttechnischen Sachen
    • bis zu einem Wert von 100 Euro: 3,00 Euro
    • bis zu einem Wert von 299 Euro: 6,00 Euro
    • bis zu einem Wert von 500 Euro: 15,00 Euro
    • bis zu einem Wert von 1.000 Euro: 30,00 Euro
    • bei Sachwerten über 1.000 Euro: 4 % des Wertes, jedoch immer mindestens 3,00 Euro
  • bei technischen Sachen
    • bei einem Sachwert über 100 Euro: 40,00 Euro
    • bei einem Sachwert unter 100 Euro: 15,00 Euro

Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen (Gebühren bis 31.12.2023):

  • Bei Sachen bis zu einem Wert von 500 Euro: 3 Prozent des Wertes.
  • Bei Sachen über einem Wert von 500 Euro: 3 Prozent des Wertes zuzüglich 1 Prozent für den 500 Euro übersteigenden Wert.

  • Mindestgebühr für Fundfahrräder: 5,00 Euro

  • Verlustbescheinigung/Versicherungsbestätigung: 8,00 Euro

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 21.12.2023 freigegeben.

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