Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen
Nicht abgeholte Fundsachen versteigert das Fundbüro des Ordnungs- und Bürgeramtes online.
Wo wird versteigert?
www.sonderauktionen.net
Wann wird versteigert?
Nächste Versteigerung
- Beginn der Vorschau: 19.03.2026
- Auktion: 16.04.2026 bis 25.04.2026
- Versteigert werden folgende Fundsachen:
Schmuck, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und einige andere interessante Fundgegenstände - Ausgabe der versteigerten Fundsachen (sperrige Gegenstände, z. B. Fahrräder)
in der Danziger Str. 2, 76199 Karlsruhe:
06.05.2026 und 07.05.2026, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Was wird versteigert?
Alle Fundsachen, die nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht abgeholt wurden und somit in das Eigentum der Stadt Karlsruhe übergegangen sind, werden versteigert.
Zum Beispiel: Fahrräder, Smartphones, Uhren, Schmuck, (Sonnen-) Brillen
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit versteigert.
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung - Fundbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Versteigerung von Fundsachen
Online-Dienst Sonderauktionen.net
Die Stadt Karlsruhe versteigert mehrmals im Jahr nicht abgeholte Fundsachen in einer "Regionalen Fundsachen Online Auktion mit 4 Wochen Vorschau".
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Hinweise
Keine
Voraussetzungen
Die Aufbewahrungsfrist der Fundsache ist abgelaufen.
Verfahrensablauf
Online-Versteigerung
- Link zur Fundsachenversteigerung: www.sonderauktionen.net
- Wie kann man an der Versteigerung teilnehmen?
Nur angemeldete Mitglieder können Gebote abgeben oder direkt kaufen. - Anmeldung und Freischaltung als Mitglied
Nach der Anmeldung erhält man eine E-Mail mit einem Schlüsselcode zur Freischaltung des Accounts.
Dieser Schlüsselcode muss beim ersten Aufruf (mit einem Mitgliedsnamen und Kennwort) eingegeben werden. Nach der Freischaltung wird nur noch der Mitgliedsnamen und das Kennwort benötigt. - Wie funktioniert das Count-Down-Prinzip?
Die Preise fallen während des Auktionszeitraums kontinuierlich bis zu einem festgelegten Mindestpreis. Das Risiko, zu hohe Gebote abzugeben, ist ausgeschlossen. Der Nervenkitzel wird für die Bietenden vor allem darin bestehen, das Gebot zum richtigen Zeitpunkt zu setzen, bevor ein anderer den Zuschlag für das Schnäppchen erhält.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines „Sofortkaufs“. - Wann und wo können die ersteigerten Gegenstände abgeholt werden?
Erfolgreich bietende Personen werden per E-Mail benachrichtigt.
Hierin sind alle notwendigen Informationen zu den Abläufen vor Ort sowie zur Bezahlung enthalten.
Sperrige Gegenstände müssen an dem in der Nachricht angegebenen Ort abgeholt werden.
In der Regel erfolgt die Ausgabe in der Danziger Straße 2, 76199 Karlsruhe.
Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Den Terminlink für die Buchung eines Abholtermins erhalten Sie wenige Tage nach der Versteigerung schriftlich durch das Fundbüro der Stadt Karlsruhe.
Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich, sie hat bereits im Vorfeld zu erfolgen.
Kleinere Dinge gehen nach Zahlungseingang per Post zu.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Informationen zu Kosten und zur Bezahlung erhalten erfolgreich bietende Personen per E-Mail.
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 - 984
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 11. September 2025 freigegeben.