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Bürgerservice Karlsruhe

Entwässerungsgebühren - Rückerstattung bei Wasserrohrbruch beantragen

Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren wegen eines Wasserrohrbruchs.

Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren bei Wasserrohrbruch (Onlinedienst)

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs wurden Wassermengen nachweislich nicht oder nur teilweise in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.

Der Schaden und dessen Behebung ist durch schriftliche Belege nachzuweisen.

Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühr muss vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein.

Antragsformular mit den entsprechenden Nachweisen (Reparaturrechnung, Leckortungsprotokoll)

§ 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 162 und § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordung, sowie § 4 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung).

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