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Bürgerservice Karlsruhe

Entwässerungsgebühren - Rückerstattung bei Wasserrohrbruch beantragen

Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren wegen eines Wasserrohrbruchs.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren bei Wasserrohrbruch (Onlinedienst)

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Aufgrund eines Wasserrohrbruchs wurden Wassermengen nachweislich nicht oder nur teilweise in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.

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Der Schaden und dessen Behebung ist durch schriftliche Belege nachzuweisen.

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Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühr muss vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein.

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Antragsformular mit den entsprechenden Nachweisen (Reparaturrechnung, Leckortungsprotokoll)

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§ 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 162 und § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordung, sowie § 4 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung).

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