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Bürgerservice Karlsruhe

Auskunft zu den Bodenrichtwerten

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, je Quadratmeter der Grundstücksfläche.

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Sie haben ein Interesse an einem Bodenrichtwert auf der Stadtgebiet Karlsruhe.

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Boden­richt­werte für den Bereich der Stadt Karlsruhe können über die Bodenrichtwertkarte online abgerufen werden (siehe Abschnitt "Onlineantrag und Formular").

Für eine schriftliche Bodenrichtwertauskünfte senden Sie uns bitte Ihren Antrag zu. Die Auskunft wird Ihnen zusammen mit der Rechnung auf dem Postweg zugesandt.

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Zur Ermittlung der Werte sind folgende Daten notwendig:

  • Straße (inkl. Hausnummer),
  • Flurstücknummer und
  • Gemarkung.
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Boden­richt­werte aus der Bodenrichtwertkarte können kostenfrei abgerufen werden.

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte entstehen je Flurstück Kosten in Höhe von 35,00 Euro. Die Auskunft wird zusammen mit der Rechnung auf dem Postweg zugesandt.

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Grundsätzlich wird mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen gerechnet.

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Über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW) sind die landesweiten städtebaulichen Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwerte zur Grundsteuer B abrufbar.

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Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse ermittelt.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. Mai 2026 freigegeben.

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