Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie an- bzw. abmelden.
Allgemeine Auskünfte erteilt Ihnen:
Sachbearbeitung:
Keine.
Abmeldungen können online vorgenommen werden. Das Abmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden.
Die Abmeldung eines Hundes ist innerhalb eines Monats anzuzeigen.
keine
Keiner.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 15.12.2009.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. September 2022 freigegeben.