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Bürgerservice Karlsruhe

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?
Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt voraus.
Das zuständige Standesamt prüft, ob die Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind.

Es ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Wenn Sie beide keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für Ihre beabsichtigte Eheschließung in Deutschland benötigen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

 

Eheschließung - Traukalender Durlach

Eheschließung - Traukalender Karlsruhe Stadt

Eheschließung - Trauung in Durlach

Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Eheschließung

Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

Standesamt Durlach

Standesamt Grötzingen

Standesamt Karlsruhe Stadt

Standesamt Neureut

Standesamt Wettersbach

keine

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.

Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung, frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, möglich.

Hinweis Standesamt Karlsruhe-Stadt:
Für Paare ohne Auslandsbeteiligung (beide Partner sind in Deutschland geboren und haben die deutsche Staatsangehörigkeit) ist es möglich, einen Trautermin bis zu 6 Monate vorab online zu reservieren.
Die Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten.

Der Eheschließungstermin wird erst verbindlich festgelegt, wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind.

Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

keine

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als zwei Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

hängt vom Einzelfall ab

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17.01.2024 freigegeben.

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