Bürgerdienste
Anmeldeverfahren und Beratungsgespräch für Prostituierte
Anmeldung und Beratung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Formulare
Zuständig
Voraussetzungen
Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
In der Prostitution tätige Personen müssen ihre Tätigkeit nunmehr anmelden.
Hinweise zum Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz:
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Prostituierten wurde zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen.
Verfahrensablauf
Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung und Beratung ist nur mit Termin möglich.
Terminvereinbarung
Dieser kann telefonisch unter 115 (ohne Vorwahl) oder per E-Mail unter polizeirecht@oa.karlsruhe.de vereinbart werden.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Angaben zur alleinigen Wohnung, hilfsweise einer Zustellanschrift
- Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
- Zwei Lichtbilder
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
Kosten
Keine.
Rechtsgrundlage
§ 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)