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Bürgerservice Karlsruhe

Anmeldeverfahren und Beratungsgespräch für Prostituierte

Anmeldung und Beratung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

Keine.

Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
In der Prostitution tätige Personen müssen ihre Tätigkeit nunmehr anmelden.

Hinweise zum Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz:
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Prostituierten wurde zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen.

Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung und Beratung ist nur mit Termin möglich.

Terminvereinbarung
Dieser kann telefonisch unter 115 (ohne Vorwahl) oder per E-Mail unter polizeirecht@oa.karlsruhe.de vereinbart werden.

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Angaben zur alleinigen Wohnung, hilfsweise einer Zustellanschrift
  • Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist

Keine.

  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz

Keine.

Keiner.

§ 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. Juli 2022 freigegeben.

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