Bürgerdienste
Hundesteuer - Hund anmelden
Besteuert wird das Halten eines Hundes. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 120,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 240,00 Euro.
Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie anmelden.
Formulare
Der Antrag wird online ausgefüllt. Muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend kann er per Post eingesendet oder in unseren Briefkasten eingeworfen werden.
Zuständig
Allgemeine Auskünfte erteilt Ihnen:
- Telefon: 0721 133-2206
Direkt zur Sachbearbeitung:
- Buchstabe A - K: 0721 133-2207
- Buchstabe L - Z: 0721 133-2205
- E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de
- Fax: 0721 133-2209
Voraussetzungen
Sie halten einen Hund.
Verfahrensablauf
Anmeldungen können online oder auch in einem der Bürgerbüros vorgenommen werden.
Eine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer kann über das SEPA-Basislastschriftmandat erteilet werden. Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden.
Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter muss den Hund mit der sichtbar befestigten Marke versehen. Bei Verlust der Marke ist unverzüglich Ersatz beim Steueramt der Stadt Karlsruhe anzufordern, entweder schriftlich oder per Online-Formular.
Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten,
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind oder
nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.
Erforderliche Unterlagen
Dem Anmeldeformular müssen keine Anlagen hinzugefügt werden.
Kosten
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde):
- 120,00 Euro.
Die Zwingersteuer beträgt 240,00 Euro.
Hinweise
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 15.12.2009.