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Bürgerservice Karlsruhe

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

 

Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind, der möglichst nah an Ihrem Zuhause liegt? Oder wollen Sie nach einem bestimmten pädagogischen Konzept suchen? Das Kita-Portal der Stadt Karlsruhe ermöglicht Ihnen eine Suche, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Hier finden Sie alle Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von 1 bis 6 Jahren im Stadtgebiet Karlsruhe.

Link zum Kita-Portal

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.

Sie haben über das Kita-Portal folgende Möglichkeiten:

1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Platzangebot.
2. Registrieren Sie sich im Kita-Portal Karlsruhe und geben die Daten Ihres Kindes ein.
3. Suchen Sie nach passenden Angeboten und markieren Sie Angebote, die für Sie interessant sind.
4. Loggen Sie sich ein und bewerben Sie sich bei den gewünschten Einrichtungen (Vormerkung für ihr Kind bei den Einrichtungen).

Weitere Informationen finden Sie im Kita-Portal unter den FAQs (Häufige Fragen).

Hinweis zur Platzvergabe: Die Einrichtungsleitung entscheidet gemeinsam mit dem Träger der Kindertageseinrichtung über die Platzvergabe.
Es gibt keine zentrale Warteliste und keine zentrale Platzvergabe bei der Stadt Karlsruhe.

abhängig von der Einrichtung

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

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