Elektroschrott entsorgen
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:
- bei kommunalen Sammelstellen
- beim Händler vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmeter verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenfalls. - beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenfalls. - kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-Quadratmeter-Grenze überschreiten. Klein bedeutet, keine äußere Abmessung ist größer als 50 cm.
Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-Quadratmeter-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Drei sammeln.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
"Weiße Ware" - Elektrische Haushaltsgroßgeräte-Auftragsannahme (Onlinedienst für Privatpersonen)
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe bieten
folgende Baumärkte die kostenlose Rücknahme aller Elektro-Altgeräte an:
- Hornbach-Baumarkt AG
Filiale Karlsruhe: Fritz-Haber-Straße 1, 76185 Karlsruhe
Filiale Karlsruhe-Hagsfeld: Am Storrenacker 6, 76139 Karlsruhe
Beim Schadstoffmobil können Sie neben Schadstoffen auch Ihre alten Elektrokleingeräte (Kantenlängen kleiner als 50 cm) abgeben.
Tipp: Viele Händler nehmen bei Lieferung eines neuen Großgerätes das alte Gerät kostenlos mit.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektrogeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
Erforderliche Unterlagen
in der Regel: keine
Vertiefende Informationen
- Entsorgung von Elektroschrott (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)
- Elektroschrott (Umweltministerium)