Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren? Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen.

Dies gilt für alle Studiengänge.

Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die

  • einem Mitgliedstaat der EU angehören,
  • Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind oder
  • in Deutschland wohnendeFamilienangehörige von Staatsangehörigen eines dieser Länder sind, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland beschäftigt sind.

Sie bewerben sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium. Gleiches gilt für sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine Deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (Bildungsinländer).

In der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen.

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH

Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hochschule Aalen

Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt

Hochschule Biberach

Hochschule der Medien Stuttgart

Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hochschule für Musik Karlsruhe

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Hochschule für Technik Stuttgart

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen

Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Hochschule Mannheim

Hochschule Offenburg

Hochschule Pforzheim

Hochschule Ravensburg-Weingarten

Hochschule Reutlingen

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Pädagogische Hochschule Freiburg

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Pädagogische Hochschule Weingarten

Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe

Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Technische Hochschule Ulm

Universität Freiburg

Universität Heidelberg

Universität Hohenheim

Universität Konstanz

Universität Mannheim

Universität Stuttgart

Universität Tübingen

Universität Ulm

Diese Angaben gelten auch für Staatenlose.

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:

  • ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
  • für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse und gegebenenfalls
  • die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen

Um einen Studiengang bewerben Sie sich mit einem Online-Bewerbungsbogen direkt bei den Hochschulen. Zusätzlich sind bestimmte Unterlagen der Bewerbung postalisch einzureichen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei den Hochschulen. Die Hochschule entscheidet über die Zulassung und informiert Sie darüber.

Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an Ihrer Hochschule. Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehungsbescheid mit Angaben zum Nachrückverfahren.

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

Abweichende Termine sind möglich. Darunter fallen die Fristen zur Feststellung der Zugangsberechtigung

  • des Studienkollegs der Hochschule Konstanz
  • der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

Auch Termine von Eignungs- beziehungsweise Auswahlprüfungen für Fächer Musik oder Sport zählen dazu.

Informieren Sie sich frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt/International Office der jeweiligen Hochschule und lassen Sie sich beraten.

  • Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
  • Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse

Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.

  • Für die Bewerbung: keine
  • Für das Studium: Es fallen Studiengebühren für Internationale Studierende an. Genauere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Hochschule.

Die Ablehnung einer Zulassung erfolgt durch die Hochschule als förmliche Mitteilung (Ablehnungsbescheid).

Der Bescheid enthält auch den Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (Rechtsbehelf).

Im Rechtsbehelf sind auch unbedingt einzuhaltende Fristen und die Stellen genannt, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.

Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG (Bewegungsfreiheit)

Landeshochschulgesetz (LHG)

  • § 58 LHG (Hochschulzugang)
  • § 60 LHG (Immatrikulation)
  • § 63 LHG (Ausführungsbestimmungen)

14.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

nach oben