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Bürgerservice Karlsruhe

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen

An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:

  • allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise Meister oder Fachwirt
  • fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
    (Zugangsweg für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)

Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hochschule Aalen

Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt

Hochschule Biberach

Hochschule der Medien Stuttgart

Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hochschule für Musik Karlsruhe

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Hochschule für Technik Stuttgart

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen

Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Hochschule Mannheim

Hochschule Offenburg

Hochschule Pforzheim

Hochschule Ravensburg-Weingarten

Hochschule Reutlingen

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Pädagogische Hochschule Freiburg

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Pädagogische Hochschule Weingarten

Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe

Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg

Staatliche Hochschule für Musik Trossingen

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Technische Hochschule Ulm

Universität Freiburg

Universität Heidelberg

Universität Hohenheim

Universität Konstanz

Universität Mannheim

Universität Stuttgart

Universität Tübingen

Universität Ulm

für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:

  • erfolgreich abgeschlossene, anerkannte, berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen vor allem
    • eine Meisterprüfung
    • eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, vor allem nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder durch Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 Schulgesetzes für Baden-Württemberg
    • bestimmte in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung aufgeführte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
  • schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch

für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:

  • erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht
  • grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
  • schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
  • das Bestehen einer Eignungsprüfung

Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.

Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.

Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung

Die Hochschule prüft, ob die von Ihnen absolvierte berufliche Aufstiegsfortbildung als Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium anerkannt wird. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).

Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.

Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung

Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.

Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.

Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule beantragen.

Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Hochschule.

Für die Eignungsprüfung: an staatlichen Hochschschulen bis zu EUR 200,00.

Erkundigen Sie sich bei der Hochschule. Bei nichtstaatlichen Hochschulen sind auch höhere Gebühren möglich.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2020 freigegeben.

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