Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständige Stelle
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Verfahrensablauf
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Der passende Entsorgungsweg zu ihren Abfällen: https://tsk.karlsruhe.de/abfall-abc
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe
Vertiefende Informationen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel. 0711 - 9519610).
Weitere Informationen auf der Homepage des Team Sauberes Karlsruhe unter www.team-sauberes.karlsruhe.de
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Telefon 0711 - 9519610.
Hinweise
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
In der Stadt Karlsruhe können Sie Ihre Schadstoffe zur mobilen Schadstoffsammlung oder zu den stationären Schadstoffannahmestellen bringen.
Die Abgabe von großen Mengen (ab 100 kg) ist nur nach telefonischer Anmeldung unter folgender Telefonnummer: 0721 495441 möglich.
Mobile Schadstoffsammlung
Zu verschiedenen Zeiten tourt das Schadstoffmobil durch die Stadtteile. Beim Schadstoffmobil können Schadstoffe abgegeben werden.
Zu beachten:
Bitte nur Gebinde bis maximal 20 Liter abgeben.
Die Aufschrift des Gebindes muss mit seinem Inhalt übereinstimmen.
Schadstoffhaltige Gebinde werden nicht zurückgegeben.
Rostige oder beschädigte Gebinde bitte auslaufsicher verpacken.
Bitte keine Schadstoffe außerhalb der Sammelzeiten an die Sammelstelle stellen.
Erst mit der Annahme der Schadstoffe durch Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe gehen Eigentum und Verantwortung auf die Stadt über.
Abgabestellen und Abgabezeiten des Schadstoffmobils sind hier alphabetisch nach Stadtteilen aufgelistet: https://tsk.karlsruhe.de/unsere-leistungen/entsorgungseinrichtungen
Schadstoffe anderer Herkunft als aus Haushaltungen werden über einer haushaltsüblichen Menge (10 kg/Jahr) hinaus, gegen Entgelt, nur an der stationären Schadstoffsammelstelle in der Maybachstraße 10 a angenommen.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) - § 8 Getrennte Entsorgung von Schadstoffen
Freigabevermerk
24.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe