Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Kommunale Steuern

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

einklappen

Ihr Name hat sich geändert.

einklappen
  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
einklappen

keine

einklappen

keine

einklappen

keine

einklappen

keine

einklappen

keiner

einklappen

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
einklappen

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

einklappen
nach oben